Allgemeine Geschäftsbedingungen für BildungsdienstleistungenKurse unter dem Namen Liga der Roboter werden organisiert von:
1. Organisator der Kurse Liga der Roboter GmbHLortzingstr. 26, 81241 MünchenVertreten durch den Geschäftsführer: Herr Evgenii CharikovEintragung im Handelsregister:Registergericht: Amtsgericht MünchenRegisternummer: HRB 284430- im Folgenden „Liga der Roboter“
2. Allgemeine Bestimmungen2.1. Liga der Roboter bietet den Nutzern (Interessenten) (nachfolgend „Kunden“) über die Website https://ligaderroboter.de den Abschluss von Verträgen sowie Vertragsangeboten (Vertragsangebot/Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes) über die Erbringung von Bildungsdienstleistungen an.
2.2. Diese Bedingungen finden ausschließlich Anwendung gegenüber Verbrauchern. Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3. Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Liga der Roboter ausdrücklich zugestimmt.
2.4. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kursen, Workshops, Geburtstagsfeier und Feriencamps (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) des Anbieters, die der Interessent mit dem Anbieter hinsichtlich der auf der Website von Liga der Roboter dargestellten Veranstaltungen abschließt.
2.5. Zur Gewährleistung der Datensicherheit setzt Liga der Roboter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein und ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen heranzuziehen, insbesondere zur Sicherstellung des Betriebs, der Weiterentwicklung und des Angebots der Dienstleistungen.
2.6. Die Liga der Roboter behält sich das Recht vor, diese Angebots- und Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aufgrund gesetzlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher oder technischer Entwicklungen erforderlich ist und die Interessen der Kunden hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Änderungen oder Ergänzungen werden den Kunden in geeigneter Weise, insbesondere per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Webseite der Liga der Roboter, bekannt gegeben.
Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Kunde im Rahmen der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen, sind beide Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
Die fortgesetzte Teilnahme an den Kursen nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Bestätigung der weiteren Vertragsdurchführung zu den geänderten Bedingungen.
3. Leistungen des Anbieters3.1. Liga der Roboter erbringt ihre Leistungen in Form von Präsenzveranstaltungen.
3.2. Die Präsenzveranstaltungen finden in von Liga der Roboter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Anbieter ist nicht verpflichtet eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf der Website von Liga der Roboter nichts anderes ergibt.
3.3. Liga der Roboter erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach Treu und Glauben, übernimmt jedoch keine Garantie für das Erreichen eines bestimmten Lernerfolges. Die Entwicklung jedes Kindes hängt von individuellen Faktoren ab (u. a. Anwesenheit, aktive Teilnahme im Unterricht). Der Anbieter haftet nicht für die Geschwindigkeit des Fortschritts. Die Vergütung erfolgt für die Teilnahme am Kurs, nicht für das Erzielen eines bestimmten Ergebnisses.
3.4. Liga der Roboter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzuschalten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Auswahl eines bestimmten Veranstaltungsleiters für die ausgewählte Veranstaltung, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung auf der Website von Liga der Roboter nichts anderes ergibt.
3.5. Dauer der UnterrichtseinheitenDie Dauer der Unterrichtseinheiten richtet sich nach den Altersempfehlungen und dem Schwierigkeitsgrad des Materials. Die angegebene Dauer ist jedoch ein Richtwert und kann, wie jeder kreative Prozess, leicht variieren. Jede Unterrichtseinheit verfolgt ein Bildungsziel, das wir anstreben. Je nach Gruppendynamik, Anzahl der Schüler, Schwierigkeitsgrad des Materials und anderen Faktoren kann die tatsächliche Dauer vom angegebenen Zeitrahmen abweichen. Diese Abweichungen haben keinen Einfluss auf unsere finanziellen Beziehungen zu den Kunden und führen nicht zu einer Neuberechnung oder sonstigen Anpassungen..
3.6. Qualifikation der LehrkräfteAlle unsere Lehrkräfte durchlaufen eine spezielle Ausbildung und erfüllen die Qualifikationsanforderungen für die Durchführung von Kursen in den Bereichen Robotik, Programmierung, Feriencamps und weiteren Projekten. Die Qualität der Lehrtätigkeit wird regelmäßig durch die Abteilung für Ausbildung und Qualitätskontrolle überprüft.
3.7. Teilnahme der ElternEltern (gesetzliche Vertreter) sind während des Unterrichts nicht zugelassen, da ihre Anwesenheit den Lehrer und die Kinder vom Lernprozess ablenken kann. Wir laden die Eltern ein, 5–7 Minuten vor dem Unterrichtsende zu kommen, um die Ergebnisse zu sehen, einschließlich des fertigen Projekts. Wir sind Fachleute im Bereich der Bildungsrobotik – Sie können uns vertrauen. Am Ende des Schuljahres erfolgt die Vergabe von Diplomen/Zertifikaten.
3.8. Die Ausstattung jeder Klasse mit dem notwendigen Material erfordert erhebliche Investitionen und eine regelmäßige Auffüllung verlorener Teile.
Die Einhaltung dieser Prinzipien ermöglicht es uns, einen stabilen und intensiven Bildungsprozess zu gewährleisten, der die Komplexität des Fachs mit der Zugänglichkeit unserer Kurse verbindet.
In den folgenden Abschnitten wird die Struktur der Robotik- und Programmierkurse, die Zahlungsbedingungen und die Teilnahmebedingungen dargelegt, was zur Schaffung eines stabilen und effektiven Lernumfelds beiträgt.
4. Vertragsschluss und VertragsbeendigungWichtig! Die Vertragsbedingungen können je nach gebuchtem Kurs oder Angebot variieren. Für einzelne Angebote gelten ergänzende Bedingungen, die Bestandteil der
Ergänzenden Bedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
4.1. Vertragsschluss und VertragslaufzeitVor der Zahlung erhält der Kunde eine
„Bestätigung & Zahlung“ mit den wesentlichen Informationen zum gebuchten Angebot und einem Zahlungslink per E-Mail. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich auf die auf unserer Website veröffentlichten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie gegebenenfalls auf die für das jeweilige Angebot geltenden ergänzenden Bedingungen hingewiesen und erhält die Möglichkeit, diese vor der Zahlung einzusehen.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Zahlung mit den für das gebuchte Angebot geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzenden Bedingungen vertraut zu machen.
Mit der Zahlung des im Vertragsangebot angegebenen Betrages nimmt der Kunde das Vertragsangebot an und erklärt sich mit den ihm vor der Zahlung zugänglich gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den für das jeweilige Angebot geltenden ergänzenden Bedingungen einverstanden.
Der Vertrag kommt mit Eingang der Zahlung zustande.
Der Beginn der Leistungserbringung sowie die Vertragslaufzeit richten sich nach dem jeweiligen Vertragsangebot bzw. den Bedingungen des gebuchten Kurses oder Angebots.
4.2. VertragsbeendigungVerträge für
reguläre Kurse können von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, soweit für das gebuchte Vertragsmodell keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
Für
Feriencamps, Ferien-Intensivkurse, Geburtstage und sonstige zeitlich festgelegte Veranstaltungen gelten gesonderte Stornierungs- und Kündigungsbedingungen. Diese sind in den
Ergänzenden Bedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt:
- Teilnahmebedingungen für Feriencamps und Ferien-Intensivkurse
- Buchungs- und Zahlungsbedingungen für die Veranstaltung „Geburtstag“
Eine Unterbrechung der Teilnahme an einem regulären Kurs während der Ferien mit anschließendem automatischem Wiederaufleben des Vertrages ist ausgeschlossen, soweit für das jeweilige Vertragsmodell keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Das Nichterscheinen oder die freiwillige Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen entbindet den Kunden grundsätzlich nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
5. Zahlung5.1. ZahlungsartenDie verfügbaren Zahlungsarten richten sich nach dem jeweils gebuchten Angebot.
5.1.1. Reguläre KurseEs gibt zwei Möglichkeiten, den regulären Kurs monatlich zu bezahlen – per Karte oder per SEPA-Lastschriftmandat.
Außerdem bieten wir attraktive langfristige Optionen an: die Buchung des Kurses für 6 oder 12 Monate mit Rabatt.
Die Zahlung des 1-Monats-Abonnements erfolgt per Debit- oder Kreditkarte über einen von unserem Kundenservice bereitgestellten Zahlungslink.
Die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat erfolgt durch monatliche Abbuchung vom Bankkonto des Kunden.
Bei Buchung eines Tarifs mit einer Laufzeit von 6 oder 12 Monaten erfolgt die Zahlung des vereinbarten Gesamtbetrages ausschließlich per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Liga der Roboter GmbH. Für diese Tarife können die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Rabatte gelten.
5.1.2. Feriencamps und GeburtstageDie Zahlung für Feriencamps und Geburtstage erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Liga der Roboter GmbH.
5.1.3. Ferien-IntensivkurseDie Zahlung für Ferien-Intensivkurse erfolgt per Debit- oder Kreditkarte über einen vom Kundenservice bereitgestellten Zahlungslink.
5.2. Sonderkündigungsrecht bei PreiserhöhungDie Liga der Roboter behält sich das Recht vor, die monatlichen Beiträge anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag zum Ende des Monats zu kündigen, in dem er von der Preiserhöhung Kenntnis erlangt hat.
6. HaftungsbeschränkungDie Liga der Roboter GmbH ist weder Partner, Sponsor noch Werbeträger von LEGO®, Minecraft Education, Roblox Corporation oder sonstigen Unternehmen.
Die Tätigkeit der Liga der Roboter GmbH wird nicht von LEGO®, Minecraft Education, Roblox Corporation oder anderen Unternehmen finanziert oder unterstützt.
7. Räumlichkeiten und Haftung7.1. Instandhaltung der RäumlichkeitenWir bemühen uns im zumutbaren Rahmen, einen ordnungsgemäßen Zustand der Räumlichkeiten sicherzustellen. Für Verletzungen, die durch Mängel verursacht werden, welche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, übernehmen wir jedoch keine Haftung. Bitte informieren Sie die Lehrkraft über etwaige Probleme mit den Räumlichkeiten.
7.2. HaftungWir haften für Schäden oder Verluste, die vorhersehbare Folgen einer Verletzung dieser Bedingungen oder mangelnder Sorgfalt und Professionalität unsererseits sind. Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss findet nicht statt, soweit dies gesetzlich unzulässig ist, insbesondere im Hinblick auf die Haftung für Todesfälle oder Verletzungen, die auf Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind.
7.3. WertgegenständeFür Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die zu den Veranstaltungen mitgebracht werden, übernehmen wir keine Haftung. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Wertgegenstände mitgebracht werden.
8. Teilnahmebedingungen8.1. Allgemeine BestimmungenSchüler, Eltern, gesetzliche Vertreter, Geschwister sowie sonstige Begleitpersonen sind verpflichtet, die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Verhaltens-, Sicherheits- und Hausregeln einzuhalten sowie den angemessenen Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Regeln oder Anweisungen sowie bei einem Verhalten, durch das andere Teilnehmer, Begleitpersonen oder Mitarbeiter gefährdet oder der ordnungsgemäße Ablauf des Unterrichts erheblich beeinträchtigt werden, ist die Liga der Roboter GmbH berechtigt, der betreffenden Person den Zutritt zu verweigern oder sie vom Veranstaltungsort zu verweisen.
Soweit ein Schüler aufgrund eines von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter zu vertretenden erheblichen oder wiederholten Verstoßes von einer Unterrichtseinheit ausgeschlossen wird, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung der dadurch versäumten Unterrichtseinheit.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
8.2. Aufsichtspflicht und Übergabe des KindesDie Aufsichtspflicht der Liga der Roboter GmbH beginnt mit der
persönlichen Übergabe des Kindes an den zuständigen Tutor bzw. die zuständige Tutorin und besteht für die Dauer des Unterrichts.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind ordnungsgemäß und rechtzeitig zum Unterricht gebracht und persönlich an den Tutor bzw. die Tutorin übergeben wird. Bis zur persönlichen Übergabe liegt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten bzw. der von ihnen beauftragten Begleitperson.
Schüler unter 16 Jahren sind spätestens innerhalb
von 5 Minuten nach dem regulären Ende des Unterrichts persönlich durch einen Erziehungsberechtigten oder eine von diesem beauftragte volljährige Person abzuholen.
Während der Unterrichtszeit muss mindestens ein Erziehungsberechtigter oder eine andere verantwortliche volljährige Person telefonisch erreichbar sein und in erreichbarer Nähe befinden.
Darf das Kind den Veranstaltungsort nach Unterrichtsende selbstständig verlassen und allein nach Hause gehen, ist hierfür vorab eine
schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Erlaubnis ist dem Tutor bzw. der Tutorin oder der Liga der Roboter GmbH mitzuteilen.
Bei Vorliegen einer solchen Erlaubnis endet die Aufsichtspflicht der Liga der Roboter GmbH mit dem Ende des Unterrichts und dem erlaubten selbstständigen Verlassen des Veranstaltungsortes durch das Kind.
8.3. PünktlichkeitDie Schüler dürfen frühestens 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts erscheinen.
Verspätungen beeinträchtigen stark den Ablauf und den Lernerfolg der Stunde sowie die Dynamik der gesamten Gruppe. Sollten Sie doch einmal zu spät kommen, bitten wir Sie, leise den Klassenraum zu betreten, Ihr Kind hereinzuführen und sich anschließend sofort wieder zurückzuziehen, ohne den Tutor oder die anderen Kinder zu stören.
Aus Sicherheitsgründen müssen Schüler unter 16 Jahren spätestens 5 Minuten nach Ende des Unterrichts abgeholt werden.
8.4. VerhaltenserwartungenAlle Teilnehmer – einschließlich Schüler, Eltern und gesetzliche Vertreter – sind verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und des Personals Folge zu leisten.
Sollte ein Kind den Unterricht durch sein Verhalten stören, den Ablauf beeinträchtigen, andere Schüler behindern, seinem Partner die Mitarbeit verweigern, Materialien oder Technik beschädigen oder sich weigern, den Anweisungen der Lehrkraft zu folgen, kann dies zum Ausschluss vom weiteren Unterricht führen.
In diesem Fall behält sich die Liga der Roboter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. Der Teilnehmer wird von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen. Eine Rückerstattung erfolgt für die verbleibenden bezahlten Unterrichtseinheiten.
8.5. Anwesenheit der Eltern und Begleitpersonen im UnterrichtDie Anwesenheit von Erziehungsberechtigten oder anderen Begleitpersonen
im Unterrichtsraum ist während des regulären Unterrichts grundsätzlich
nicht gestattet. Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen haben den Unterrichtsraum vor Beginn des Unterrichts zu verlassen.
Eine Ausnahme gilt für die
Probestunde. Während der Probestunde darf ein Erziehungsberechtigter oder eine Begleitperson im Unterrichtsraum anwesend sein, um sich einen Eindruck vom Unterrichtsprogramm, den Tutoren und der Lernatmosphäre zu verschaffen.
Während der Probestunde ist eine aktive Beteiligung am Unterricht nicht gestattet. Insbesondere dürfen Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen dem Kind nicht beim Zusammenbauen oder Programmieren der Roboter helfen und nicht in den Unterrichtsablauf eingreifen.
Erziehungsberechtigte und Begleitpersonen nehmen während der Probestunde auf den dafür vorgesehenen Plätzen am Rand des Unterrichtsraums Platz und nicht an den Arbeitstischen der Schüler.
Den Anweisungen des Tutors bzw. der Tutorin zur Gewährleistung eines ungestörten Unterrichtsablaufs ist Folge zu leisten.
9. Sicherheit9.1. SicherheitsvorschriftenDie Schüler sind verpflichtet, sämtliche Sicherheitsanweisungen der Tutoren bzw. Tutorinnen sowie des sonstigen verantwortlichen Personals zu befolgen und die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsregeln einzuhalten.
9.2. Speisen und GetränkeDer Verzehr von Speisen im Unterrichtsraum ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet, insbesondere um Beschädigungen oder Verschmutzungen von technischen Geräten, Computern und Unterrichtsmaterialien zu vermeiden.
Das Essen ist nur während der dafür vorgesehenen Pausen und in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Getränke dürfen nur nach Maßgabe der Anweisungen des Tutors bzw. der Tutorin und so aufbewahrt bzw. konsumiert werden, dass eine Gefährdung der technischen Geräte ausgeschlossen ist.
10. Lehrkräftewechsel10.1. Die Liga der Roboter GmbH ist berechtigt, die eingesetzte Lehrkraft bei Bedarf durch eine andere entsprechend qualifizierte Lehrkraft zu ersetzen. Eine vorherige Zustimmung des Kunden bzw. der Erziehungsberechtigten ist hierfür nicht erforderlich. Der Wechsel der Lehrkraft hat keinen Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsleistungen.
11. Foto- und Videoaufnahmen11.1. Im Rahmen unserer Kurse und Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen ein Kind erkennbar abgebildet ist, insbesondere auf der Website der Liga der Roboter GmbH, in sozialen Netzwerken oder in Werbe- und Informationsmaterialien, erfolgt nur, sofern hierfür eine entsprechende Einwilligung des bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt.
11.2. Eltern (gesetzliche Vertreter) haben das Recht, durch eine schriftliche Mitteilung der Verwendung von Bildaufnahmen ihres Kindes in den Materialien des Organisators zu widersprechen.
12. StreitbeilegungIm Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an uns unter:
📧 kontakt@ligaderroboter.deErgänzenden Bedingungen zu den Allgemeinen GeschäftsbedingungenTeilnahmebedingungen für den regulären Robotik- und Programmierkurs Organisator: Liga der Roboter GmbH1. Besonderheiten der Durchführung von Kursen in Robotik und Programmierung("Robotikkurs"/ "Minecraft Education"/ "KI-Lab" )
1.1. Interdisziplinärer CharakterDer Unterricht hat einen komplexen und interdisziplinären Charakter. Im Rahmen einer Unterrichtseinheit erwerben die Teilnehmer theoretische Kenntnisse, konstruieren Robotermodelle und lernen die Grundlagen der Programmierung bzw. programmieren diese Modelle entsprechend dem jeweiligen Kursprogramm.
Alle genannten Inhalte bilden eine einheitliche Unterrichtsleistung und sind Bestandteil des jeweils gebuchten Kurses.
1.2. Dauer der UnterrichtseinheitenDie Erstellung eines funktionsfähigen Roboters innerhalb einer Unterrichtseinheit erfordert mehr Zeit als herkömmliche Unterrichtsfächer, die üblicherweise in 45- oder 60-Minuten-Einheiten durchgeführt werden.
1.3. Kleine GruppenZur Sicherstellung einer hohen Unterrichtsqualität ist die Gruppengröße auf maximal fünf Teams (zehn Kinder) beschränkt. Dies ermöglicht eine individuelle Betreuung jedes Teilnehmers und eine effektive Bearbeitung anspruchsvoller Lernaufgaben.
2. Tätigkeit des Organisators2.1. Allgemeine KursbeschreibungDie Liga der Roboter erbringt Bildungsdienstleistungen im Bereich Robotik für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren und entwickelt darüber hinaus Programme für weitere Altersgruppen.
2.2. LehrmaterialienIm Rahmen des Unterrichts werden spezialisierte LEGO® Education-Sets, die den altersbezogenen Empfehlungen des Herstellers entsprechen, sowie weitere Materialien eingesetzt, die zur Erreichung der Bildungsziele erforderlich sind.
2.3. TeamarbeitDer Unterricht findet grundsätzlich in Teamarbeit statt, entsprechend den Empfehlungen von LEGO® Education. Je nach Kurs, Lernprogramm und Unterrichtsaufgabe arbeiten die Teilnehmer in Teams von
zwei bis vier Personen zusammen.
Die Aufgaben und Rollen innerhalb des Teams können während des Unterrichts wechseln. Die Teamarbeit wird durch den Tutor bzw. die Tutorin begleitet und so organisiert, dass alle Teilnehmer angemessen in den Lern- und Arbeitsprozess einbezogen werden.
Dieser pädagogische Ansatz fördert die Zusammenarbeit, technische und soziale Kompetenzen sowie die Fähigkeit, gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
2.4. LizenzverwendungDer Veranstalter verfügt über eine offizielle Lizenz von Minecraft Education, die ausschließlich im Rahmen des Kurses verwendet wird. Eine Weitergabe der Lizenz an Dritte, einschließlich der Kursteilnehmer außerhalb des Unterrichts, ist ausgeschlossen.
2.5. Erwerb durch ElternEltern (gesetzliche Vertreter) können eine Lizenz eigenständig erwerben, um ihrem Kind zusätzliche Übungsmöglichkeiten zu Hause zu ermöglichen.
2.6. HaftungsausschlussDer Veranstalter ist weder Partner, Sponsor noch Werbeträger von LEGO®, Minecraft Education oder sonstigen Unternehmen.
3. Anmeldung für den Kurs3.1. Die Anmeldung für den Kurs erfolgt über die offizielle Website
https://ligaderroboter.de oder durch Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter des Organisators.
3.2. Die Zuweisung zu einer Lerngruppe erfolgt bei der Registrierung. Ein Wechsel in eine andere Gruppe während des laufenden Kurses ist nur bei Verfügbarkeit eines freien Platzes in der gewünschten Gruppe möglich.
3.3. Die maximale Gruppengröße beträgt:
- 8 Teilnehmer in Robotikkursen;
- 10 Teilnehmer in Programmierkursen.
Die Begrenzung der Gruppengröße dient der Sicherstellung einer angemessenen Betreuung der Teilnehmer sowie eines geeigneten Lernumfelds.
3.4. Mindestteilnehmerzahl und Verschiebung des KursbeginnsDer Kursbeginn setzt eine Mindestteilnehmerzahl von
vier (4) Teilnehmern voraus.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis zum geplanten Kursbeginn nicht erreicht, ist die Liga der Roboter GmbH berechtigt, den Kursbeginn bis zur Erreichung der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl zu verschieben. Der Kunde wird über die Verschiebung und den neuen geplanten Starttermin rechtzeitig informiert.
Kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein neuer Starttermin angeboten werden oder ist die Teilnahme am angebotenen Starttermin für den Kunden nicht möglich, bietet die Liga der Roboter GmbH dem Kunden nach Möglichkeit die Teilnahme an einer anderen geeigneten Gruppe oder einem anderen geeigneten Kurs an.
Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, in eine andere Gruppe oder einen anderen Kurs zu wechseln.
Ist keine geeignete Alternative verfügbar oder möchte der Kunde die angebotene Alternative nicht in Anspruch nehmen, ist er berechtigt, von der Buchung zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
4. Kursgebühren4.1. Die Kursgebühren für die Robotik- und Programmierkurse können auf folgende Weise entrichtet werden:
- durch den Abschluss eines 1-Monats-Abonnements,
- durch monatliche Zahlung per SEPA-Lastschrift,
- durch einmalige Vorauszahlung im Rahmen eines 6- oder 12-Monats-Tarifs mit Laufzeitrabatt.
Für die 6- und 12-Monats-Tarife mit Laufzeitrabatt gelten folgende Rabatte:
- 6 Monate: 10 % Rabatt
- 12 Monate: 15 % Rabatt
4.2. Die Zahlung für das 1-Monats-Abonnement erfolgt über einen sicheren Zahlungslink, der dem Kunden nach Bestätigung der Teilnahme an den regulären Unterrichtseinheiten durch einen zuständigen Mitarbeiter der Liga der Roboter übermittelt wird.
4.3. Die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat erfolgt durch monatliche Abbuchung vom vom Kunden angegebenen Bankkonto.
4.4. Die Zahlung für Tarife mit einer Laufzeit von 6 oder 12 Monaten erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der Gesellschaft.
4.5. Vor der Zahlung erhält der Kunde per E-Mail eine
„Bestätigung & Zahlung“ mit den wesentlichen Informationen zum gebuchten Angebot, einem Zahlungslink sowie einem Hinweis auf die auf der offiziellen Website der Liga der Roboter veröffentlichten Vertragsbedingungen.
Mit der Zahlung bestätigt der Kunde, dass er vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, die geltenden Vertragsbedingungen einzusehen, und erklärt sich mit diesen einverstanden.5. Zahlungsarten5.1. SEPA-Lastschriftmandat5.1.1. Die Abrechnung erfolgt monatlich zu Beginn eines jeden Monats. Die Höhe des monatlichen Beitrags bleibt unabhängig von der Anzahl der im jeweiligen Monat stattfindenden Unterrichtseinheiten unverändert. Eine Beitragsaussetzung erfolgt ausschließlich während der Sommerferien für einen Zeitraum von sechs Wochen.
5.1.2. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform fristgerecht eingereicht werden.
5.1.3. Der Unterricht findet regelmäßig gemäß Kursplan statt. Während gesetzlicher Feiertage sowie in den angekündigten Ferienzeiten findet kein Unterricht statt.
5.1.4. Vorteile des SEPA-Lastschriftmandats:
- günstige monatliche Zahlungsweise
- Unterrichtsguthaben für versäumte Unterrichtseinheiten, sofern die Abwesenheit im Voraus mitgeteilt wurde
- Unterrichtsguthaben können innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Teilnahme für reguläre Unterrichtseinheiten gebraucht werden.
- fester Platz in der gebuchten Gruppe.
5.2. Tarife mit Laufzeitrabatt - 6- und 12-Monats-Tarife mit Laufzeitrabatt5.2.1. Bei den 6- und 12-Monats-Tarifen handelt es sich um Tarife mit einem Laufzeitrabatt. Der Kunde erhält bei Vorauszahlung für den gewählten Zeitraum einen Rabatt auf den regulären monatlichen Grundpreis.:
- 6-Monats-Paket: 10 % Rabatt
- 12-Monats-Paket: 15 % Rabatt
- Unterrichtsguthaben für versäumte Unterrichtseinheiten, sofern die Abwesenheit im Voraus mitgeteilt wurde.
- Unterrichtsguthaben können innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Teilnahme für reguläre Unterrichtseinheiten gebraucht werden.
- fester Platz in der gebuchten Gruppe.
- beim 12-Monats-Paket erhält das Kind zusätzlich ein Geschenkpaket / Merchandising-Artikel
5.2.2. Eine vorzeitige Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats möglich.
5.2.3. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags entfällt der gewährte Rabatt. In diesem Fall erfolgt eine Neuberechnung auf Grundlage des regulären Monatspreises.
5.3. 1-Monats-Abonnement5.3.1. Das 1-Monats-Abonnement umfasst vier aufeinanderfolgende Unterrichtseinheiten und eignet sich insbesondere für einen flexiblen Einstieg sowie zum Kennenlernen des Kurses.
5.3.2. Im Gegensatz zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zu den 6- und 12-Monats-Paketen werden beim 1-Monats-Abonnement keine Unterrichtsguthaben für versäumte Unterrichtseinheiten gewährt.
5.3.3. Kunden, die den Kurs längerfristig besuchen möchten, wird das SEPA-Lastschriftmandat oder eines der vergünstigten Langzeitpakete empfohlen.
5.3.4. Das 1-Monats-Abonnement endet automatisch nach Ablauf der gebuchten Laufzeit.
5.3.5. Das 1-Monats-Abonnement endet mit Ablauf des bereits bezahlten Abonnementzeitraums und verlängert sich nicht automatisch.
Eine vorzeitige Beendigung innerhalb des bereits bezahlten Abonnementzeitraums führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des bereits gezahlten Betrages
5.3.6. Bereits geleistete Zahlungen werden grundsätzlich nicht erstattet, soweit keine gesetzlichen Rückerstattungsansprüche bestehen.
5.3.7. Verlängerung des Abonnements
Eine Verlängerung des Abonnements ist möglich, sofern der Kunde die Liga der Roboter rechtzeitig darüber informiert und ein Platz in der jeweiligen Gruppe verfügbar ist.
Die Zahlung für das neue Abonnement muss spätestens eine Woche vor Beginn des neuen Abonnementzeitraums erfolgen.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Liga der Roboter nicht verpflichtet, den bisherigen Platz in der Gruppe zu reservieren, und ist berechtigt, diesen Platz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben.
5.4. Unterrichtsguthaben für versäumte Unterrichtseinheiten5.4.1. Unterrichtsguthaben für versäumte Unterrichtseinheiten werden ausschließlich Kunden gewährt, die den Kurs im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandats oder eines 6- bzw. 12-Monats-Tarifs gebucht haben. Für das 1-Monats-Abonnement besteht kein Anspruch auf Unterrichtsguthaben für versäumte Unterrichtseinheiten.
5.4.2. Unterrichtsguthaben stellen keinen Nachholunterricht dar. Die jeweilige Unterrichtseinheit wurde ordnungsgemäß durchgeführt und die Liga der Roboter hat ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Die Nutzung von Unterrichtsguthaben ist eine freiwillige Zusatzleistung der Liga der Roboter. Sie ermöglicht es den Teilnehmenden,
ihre während der Vertragslaufzeit gesammelten Unterrichtsguthaben nach Vertragsende für den Besuch regulärer Kurse der Liga der Roboter zu nutzen, sofern freie Plätze verfügbar sind.
5.4.3. Anstelle einer Nachholung einzelner versäumter Unterrichtseinheiten bietet die Liga der Roboter ein Unterrichtsguthabensystem an. Für ordnungsgemäß und vor Unterrichtsbeginn gemeldete Fehlzeiten erhält der Kunde ein entsprechendes Unterrichtsguthaben.
5.4.4. Unterrichtsguthaben werden während der Vertragslaufzeit gesammelt und können nach Vertragsende genutzt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den zuständigen Manager vor Beginn der Unterrichtseinheit über sein Fernbleiben zu informieren. Nur in diesem Fall kann ein entsprechendes Unterrichtsguthaben im System erfasst werden.
Wichtig:- Die Anmeldung zur Nutzung der Unterrichtsguthaben muss innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach der letzten Unterrichtseinheit bei unseren Managern erfolgen. Erfolgt die Anmeldung später, verfällt der Anspruch auf die Nutzung der gesammelten Unterrichtsguthaben. Bitte kontaktieren Sie innerhalb dieser Frist unsere Manager und erkundigen Sie sich nach freien Plätzen in den Gruppen, in denen die Unterrichtsguthaben eingelöst werden können.
- Die Einlösung der Unterrichtsguthaben ist ausschließlich in einer altersgerechten Gruppe möglich. Ein Anspruch auf einen Platz in einer bestimmten Gruppe besteht nicht. Die Einlösung erfolgt ausschließlich in Gruppen mit freien Plätzen und einem für das Alter des Kindes geeigneten Lernprogramm.
- Da das Kind am regulären Unterricht teilnimmt, ist es wichtig, dass sowohl das Lernprogramm als auch die Gruppe dem Alter des Kindes entsprechen. Nur so können ein angemessenes Lerntempo sowie ein erfolgreicher Unterricht in der Gruppe gewährleistet werden.
5.4.5. Eine nachträgliche Erfassung von Unterrichtsguthaben für bereits versäumte Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen. Nicht rechtzeitig abgemeldete Unterrichtseinheiten gelten als in Anspruch genommen.
5.4.6. Während der Laufzeit des jeweiligen Vertrags werden Unterrichtsguthaben gesammelt, können jedoch erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses genutzt werden.
Angesammelte Unterrichtsguthaben können ausschließlich innerhalb von maximal zwei Monaten nach Vertragsende genutzt werden. Die konkrete Nutzungsfrist richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Unterrichtsguthaben. Die Nutzung ist ausschließlich in Zeiträumen möglich, in denen regulärer Unterricht angeboten wird.
Die Nutzungsfrist richtet sich nach der Anzahl der gesammelten Unterrichtsguthaben:
- bis zu 4 Unterrichtsguthaben: Nutzung innerhalb von 1 Monat nach Vertragsende;
- mehr als 4 Unterrichtsguthaben: Nutzung innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsende..
5.4.7. Die Anzahl der angesammelten Unterrichtsguthaben ist nicht begrenzt. Nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eingelöste Unterrichtsguthaben verfallen ersatzlos.
5.4.8. Unterrichtsguthaben können ausschließlich für die Teilnahme an regulären Kursen der Liga der Roboter (insbesondere Robotik- und Programmierkursen) genutzt werden, sofern in den zum jeweiligen Zeitpunkt angebotenen Gruppen freie Plätze verfügbar sind. Die Nutzung ist ausschließlich
innerhalb von maximal zwei Monaten nach Vertragsende genutzt werden.5.4.9. Der Kunde ist berechtigt, angesammelte Unterrichtsguthaben auch für einen anderen regulären Kurs zu verwenden. Dies bedeutet beispielsweise, dass Unterrichtsguthaben aus einem Programmierkurs für die Teilnahme an einem Robotikkurs genutzt werden können oder umgekehrt.
5.4.10. Die Unterrichtsguthaben berechtigen ausschließlich zur Teilnahme an verfügbaren Unterrichtseinheiten. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Gruppe, einem bestimmten Kursprogramm oder einer bestimmten Unterrichtsstufe besteht nicht.
Sollte in der gewählten Gruppe bereits ein Programm unterrichtet werden, das das Kind zuvor besucht hat, besteht kein Anspruch auf einen Programmwechsel oder die Teilnahme an einer anderen Gruppe.
Sind innerhalb der jeweiligen Nutzungsfrist keine freien Plätze verfügbar, besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung der Nutzungsfrist oder auf einen finanziellen Ausgleich.
5.4.11. Nicht genutzte Unterrichtsguthaben verfallen nach Ablauf der jeweiligen Frist.
5.5. Beendigung der Teilnahme5.5.1. Reguläre Kurse mit SEPA-ZahlungDer Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform fristgerecht eingereicht werden.
5.5.2. Tarife mit einer Laufzeit von 6 oder 12 MonatenTarife mit einer Laufzeit von 6 oder 12 Monaten können vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform fristgerecht eingereicht werden.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung entfällt der gewährte Laufzeitrabatt. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung in Anspruch genommene Vertragslaufzeit wird auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden monatlichen Grundpreises ohne Laufzeitrabatt neu berechnet. Der verbleibende Betrag wird auf das Bankkonto des Kunden zurückerstattet.
5.5.3. 1-Monats-AbonnementDas 1-Monats-Abonnement endet mit Ablauf des bereits bezahlten Abonnementzeitraums und verlängert sich nicht automatisch.
Eine vorzeitige Beendigung innerhalb des bereits bezahlten Abonnementzeitraums führt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung des bereits gezahlten Betrages. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Probestunde 6.1. Die Kosten für eine Probestunde betragen 19 (neunzehn) Euro.
6.2. Die Zahlung der Probestunde ist vollständig im Voraus bis zum ausgewählten Termin zu leisten, entweder über die Registrierung auf der offiziellen Website des Veranstalters oder über einen gesicherten Zahlungslink, der vom Manager des Veranstalters bereitgestellt wird.
6.3. Im Falle eines Nichterscheinens zur Probestunde ohne vorherige Mitteilung (mindestens 24 Stunden vor Beginn der Stunde) verfällt die geleistete Zahlung. Eine Rückerstattung oder Anrechnung auf zukünftige Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen.
6.4. Eine Verschiebung der Probestunde ist ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Manager des Veranstalters und nur bei Verfügbarkeit freier Plätze in der jeweiligen Gruppe möglich.
6.5. Eine Verschiebung oder Rückerstattung für bereits versäumte Probestunden ist ausgeschlossen.
7. Verhaltensregeln und Sicherheit7.1. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Verhaltensregeln im Unterricht einzuhalten, sorgfältig mit dem Equipment umzugehen und Respekt gegenüber anderen Kursteilnehmern zu zeigen.
7.2. Bei wiederholten Disziplinverstößen, Störung des Unterrichts oder der Verursachung von körperlichem oder psychischem Schaden gegenüber anderen Teilnehmern ist der Organisator berechtigt, das Vertragsangebot einseitig zu kündigen und dem Teilnehmer den weiteren Besuch der Kurse zu verweigern (vgl. AGB
8. Teilnahmebedingungen). In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
Teilnahmebedingungen für die Programmierkurse "Roblox Studio"Organisator: Liga der Roboter GmbH1. Besonderheiten der Durchführung von Programmierkursen1.1. Interdisziplinärer CharakterDer Unterricht im Bereich Programmierung hat einen interdisziplinären Charakter und erfordert einen fächerübergreifenden Ansatz. Innerhalb einer Unterrichtseinheit erwerben die Teilnehmer neue theoretische Konzepte, erlernen Grundlagen der Programmierung, arbeiten mit Programmierblöcken und Code – all dies im Rahmen einer einzigen Lerneinheit.
1.2. Dauer der UnterrichtseinheitenEine Unterrichtseinheit dauert 1,5 Stunden (90 Minuten).
1.3. Kleine LerngruppenZur Gewährleistung einer hohen Unterrichtsqualität ist die Gruppengröße auf maximal 10 (zehn) Teilnehmer begrenzt. Dies ermöglicht eine individuelle Betreuung jedes Teilnehmers sowie eine effiziente Bearbeitung komplexer Lernaufgaben.
2. Tätigkeit des Veranstalters2.1. Allgemeine KursbeschreibungDer Veranstalter erbringt Bildungsdienstleistungen im Bereich Programmierung für Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren und entwickelt darüber hinaus Programme für weitere Altersgruppen.
3. Lizenz Roblox Corporation3.1. LizenzverwendungDer Veranstalter verfügt über eine offizielle Lizenz von Roblox Corporation, die ausschließlich im Rahmen des Kurses verwendet wird. Eine Weitergabe der Lizenz an Dritte, einschließlich der Kursteilnehmer außerhalb des Unterrichts, ist ausgeschlossen.
3.2. Erwerb durch ElternEltern (gesetzliche Vertreter) können eine Lizenz eigenständig erwerben, um ihrem Kind zusätzliche Übungsmöglichkeiten zu Hause zu ermöglichen.
3.3. HaftungsausschlussDer Veranstalter ist weder Partner, Sponsor noch Werbeträger von Roblox Corporation oder sonstigen Unternehmen.
4. Anmeldung für den Kurs4.1. AnmeldungDie Anmeldung zum Kurs erfolgt über die offizielle Website
https://ligaderroboter.de oder durch direkte Kontaktaufnahme mit einem Manager der Liga der Roboter.
4.2. GruppenzuteilungDie Wahl der Lerngruppe erfolgt im Rahmen der Registrierung. Ein Gruppenwechsel während eines bereits begonnenen Moduls ist ausgeschlossen.
4.3. Kursstruktur und ZahlungsartenRoblox-Kurs "3D Design & Programmierung mit Roblox Studio"
Der Kurs umfasst insgesamt
16 Unterrichtseinheiten und wird als vollständiger Kurs gebucht.
Für die Zahlung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- monatliche Zahlung zum regulären monatlichen Grundpreis (per Karte);
- Zahlung für jeweils zwei Monate im Voraus mit einem Rabatt von 15 %;
- Vorauszahlung für vier Monate mit einem Rabatt von 20 %.
4.4. ProjektarbeitNach Abschluss des Moduls erstellen und präsentieren die Teilnehmer ein eigenes Projekt.
4.5. GruppengrößeDie maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe beträgt 10 (zehn) Personen, um ein angemessenes Niveau und ein komfortables Lernumfeld zu gewährleisten.
4.6. Kursbeginn4.6.1.Der Kursbeginn setzt die Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl von
fünf (5) Teilnehmern voraus. Bei Nichterreichen dieser Zahl ist der Veranstalter berechtigt, den Kursstart bis zur vollständigen Gruppenzusammenstellung zu verschieben.
4.6.2. Mindestteilnehmerzahl und Verschiebung des KursbeginnsDer Kursbeginn setzt eine Mindestteilnehmerzahl von
fünf (5) Teilnehmern voraus.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl bis zum geplanten Kursbeginn nicht erreicht, ist die Liga der Roboter GmbH berechtigt, den Kursbeginn bis zur Erreichung der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl zu verschieben. Der Kunde wird über die Verschiebung und den neuen geplanten Starttermin rechtzeitig informiert.
Kann innerhalb eines angemessenen Zeitraums kein neuer Starttermin angeboten werden oder ist die Teilnahme am angebotenen Starttermin für den Kunden nicht möglich, bietet die Liga der Roboter GmbH dem Kunden nach Möglichkeit die Teilnahme an einer anderen geeigneten Gruppe oder einem anderen geeigneten Kurs an.
Der Kunde ist berechtigt, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, in eine andere Gruppe oder einen anderen Kurs zu wechseln.
Ist keine geeignete Alternative verfügbar oder möchte der Kunde die angebotene Alternative nicht in Anspruch nehmen, ist er berechtigt, von der Buchung zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
4.7. Probeunterricht und ZahlungHinweis: Eine Probestunde kann nur stattfinden, wenn sich mindestens 5 Kinder für die Gruppe anmelden. Nach Ihrer Zahlung erhalten Sie die Einladung und alle wichtigen Informationen zum Termin.4.7.1. Die Kosten für eine Probestunde betragen 9 (neun) Euro.
4.7.2. Die Zahlung der Probestunde ist vollständig im Voraus bis zum ausgewählten Termin zu leisten, entweder über die Registrierung auf der offiziellen Website des Veranstalters oder über einen gesicherten Zahlungslink, der vom Manager des Veranstalters bereitgestellt wird.
4.7.3. Im Falle eines Nichterscheinens zur Probestunde ohne vorherige Mitteilung (mindestens 24 Stunden vor Beginn der Stunde) verfällt die geleistete Zahlung. Eine Rückerstattung oder Anrechnung auf zukünftige Unterrichtseinheiten ist ausgeschlossen.
4.7.4. Eine Verschiebung der Probestunde ist ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Manager des Veranstalters und nur bei Verfügbarkeit freier Plätze in der jeweiligen Gruppe möglich.
4.7.5. Eine Verschiebung oder Rückerstattung für bereits versäumte Probestunden ist ausgeschlossen.
5. Kosten und Zahlungsmodalitäten5.1. Der Kurs umfasst insgesamt
16 Unterrichtseinheiten und wird als vollständiger Kurs gebucht.
Für die Zahlung stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- monatliche Zahlung zum regulären monatlichen Grundpreis (per Karte);
- Zahlung für jeweils zwei Monate im Voraus mit einem Rabatt von 15 %;
- Vorauszahlung für vier Monate mit einem Rabatt von 20 %.
5.2. Die Kursgebühr ist vor Beginn des Kurses vollständig zu entrichten.
5.3. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich die Liga der Roboter das Recht vor, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.
5.4. Die Zahlung erfolgt über einen sicheren Zahlungslink, der dem Kunden nach Bestätigung der Teilnahme an den regulären Unterrichtseinheiten durch einen Mitarbeiter der Liga der Roboter übermittelt wird.
5.5. Vor der Zahlung erhält der Kunde per E-Mail eine
„Bestätigung & Zahlung“ mit den wesentlichen Informationen zum gebuchten Angebot, einem Zahlungslink sowie einem Hinweis auf die auf der offiziellen Website der Liga der Roboter veröffentlichten Vertragsbedingungen.
Mit der Zahlung bestätigt der Kunde, dass er vor Vertragsschluss die Möglichkeit hatte, die geltenden Vertragsbedingungen einzusehen, und erklärt sich mit diesen einverstanden.6. Versäumte Unterrichtseinheiten6.1. Im Falle des Fehlens bei einer Unterrichtseinheit erhält der Teilnehmer eine Videoaufzeichnung der Stunde zur eigenständigen Nachbereitung.
6.2. Eine Rückerstattung der Kosten für versäumte Unterrichtseinheiten erfolgt nicht.
6.3. Individuelle oder gruppenbezogene Nachholstunden mit dem Lehrer sind nicht im Kurspreis enthalten.
6.4. Versäumte Unterrichtseinheiten begründen keinen Anspruch auf Verlängerung des Kurses, des Vertragsverhältnisses oder des gebuchten Leistungszeitraums.
7. Beendigung der Teilnahme7.1. Sie können die Teilnahme jederzeit kündigen, indem Sie uns einen Monat (4 Unterrichtseinheiten) vor dem geplanten Beendigungsdatum informieren.
7.2. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von
einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform fristgerecht eingereicht werden.
Bei vorzeitiger Kündigung eines Tarifs mit Laufzeitrabatt entfällt der gewährte Rabatt. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Kursgebühren werden auf Grundlage des bei Vertragsschluss geltenden monatlichen Grundpreises ohne Laufzeitrabatt neu berechnet. Der verbleibende Betrag wird auf das Bankkonto des Kunden zurückerstattet.
8. Verhaltensregeln und Sicherheit8.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Verhaltensregeln im Unterricht einzuhalten, sorgfältig mit dem Equipment umzugehen und Respekt gegenüber anderen Kursteilnehmern zu zeigen.
8.2. Bei wiederholten Disziplinverstößen, Störungen des Unterrichts oder bei körperlicher bzw. seelischer Beeinträchtigung anderer Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und den Teilnehmer vom weiteren Kursbesuch auszuschließen (vgl. AGB
8. Teilnahmebedingungen). Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren erfolgt in diesem Fall nicht.
9. Verantwortung für die technische Ausstattung9.1. Die Liga der Roboter stellt den Teilnehmern während des Unterrichts die erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung.
9.2. Die Liga der Roboter übernimmt keine Verantwortung für den technischen Zustand der häuslichen Geräte (Computer oder andere Endgeräte) der Teilnehmer.
9.3. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Technik sowie die Installation der erforderlichen Software für die Arbeit zu Hause obliegt den Eltern (gesetzlichen Vertretern).
10. Verlegung von Unterrichtseinheiten10.1. Im Falle einer Erkrankung des Lehrer oder des Eintritts höherer Gewalt kann eine Unterrichtseinheit verlegt werden.
10.2. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Eltern rechtzeitig über die Verlegung zu informieren.
10.3. Verlegte Unterrichtseinheiten werden zu einem abgestimmten Termin nachgeholt.
Teilnahmebedingungen für FeriencampsVeranstalter: Liga der Roboter GmbH1. Anmeldung1.1. Die Anmeldung zum Feriencamp erfolgt über die offizielle Website
https://ligaderroboter.de/feriencamps oder durch Kontaktaufnahme mit einem Manager des Veranstalters.
1.2. Die Wahl des Camp-Termins erfolgt im Rahmen der Registrierung.
2. Kosten und Zahlungsmodalitäten2.1. Die Kosten einer Camp-Woche sind auf der offiziellen Website des Veranstalters angegeben.
2.2. Die Zahlung ist vollständig vor Beginn des Feriencamps zu leisten.
2.3. Bei Nichtzahlung kann der reservierte Platz einem anderen Teilnehmer zugeteilt werden.
2.4. Mit Registrierung und Zahlung wird der Platz für die gesamte Camp-Woche (3, 4 oder 5 Tage) verbindlich reserviert.
2.5. Mit der Zahlung bestätigt der Kunde sein vollständiges und vorbehaltloses Einverständnis mit den Bedingungen des Vertragsangebots (Vertragsofferte), das auf der offiziellen Website der Liga der Roboter veröffentlicht ist.
3. Teilnahmebedingungen3.1. Alle erforderlichen Materialien (einschließlich Robotik-Sets, Laptops und Lehrmaterialien) werden vom Veranstalter bereitgestellt.
3.2. Die Durchführung des Feriencamps erfolgt durch den Veranstalter nach einer eigenen pädagogischen Methodik.
3.3. Den Teilnehmern wird täglich eine warme Mahlzeit zur Verfügung gestellt.
3.4. Der Unterricht wird von qualifizierten Lehrkräften der Liga der Roboter GmbH gemäß dem pädagogischen Konzept des Unternehmens durchgeführt.
3.5. Sollte bis zum Beginn des Camps nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung spätestens 7 (sieben) Kalendertage vor Beginn abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall entweder vollständig erstattet oder können auf Wunsch mit einer Teilnahme an einem anderen Camp-Termin verrechnet werden.
4. Versäumte Unterrichtseinheiten / FerientageIm Falle der Nichtteilnahme eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder anteilige Erstattung der Kursgebühren für versäumte Unterrichtseinheiten oder Ferientage.
5. Beendigung der Teilnahme5.1. Stornierungsbedingungen:- Bei Stornierung bis spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor Beginn des Camps: Rückerstattung von 100 % der gezahlten Summe.
- Bei Stornierung zwischen 30 (dreißig) und 14 (vierzehn) Kalendertagen vor Beginn des Camps: Rückerstattung von 50 % der gezahlten Summe, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
- Bei Stornierung weniger als 14 (vierzehn) Kalendertage vor Beginn des Camps: keine Rückerstattung.
5.2. Umbuchung:Nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter ist eine einmalige Umbuchung auf einen anderen Camp-Termin oder eine Anrechnung der gezahlten Summe auf andere Leistungen des Unternehmens möglich. Ein automatischer Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.
6. Verhaltensregeln und Sicherheit6.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die festgelegten Verhaltensregeln einzuhalten, sorgsam mit dem bereitgestellten Equipment umzugehen und Respekt gegenüber anderen Teilnehmern zu zeigen.
6.2. Bei wiederholten Disziplinverstößen, Störungen des Unterrichts oder bei körperlicher bzw. seelischer Beeinträchtigung anderer Teilnehmer ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und den Teilnehmer vom weiteren Camp-Besuch auszuschließen (vgl. AGB § 8.3). Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt in diesem Fall nicht.
7. Foto- und Videoaufnahmen7.1. Im Rahmen der Veranstaltungen ist der Organisator berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen, um diese für die Veröffentlichung auf der offiziellen Website sowie in sozialen Netzwerken zu nutzen.
7.2. Eltern (gesetzliche Vertreter) haben das Recht, durch eine schriftliche Mitteilung der Verwendung von Bildaufnahmen ihres Kindes in den Materialien des Organisators zu widersprechen.
8. Lehrkräftewechsel8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Lehrkraft durch eine andere qualifizierte Fachkraft zu ersetzen, ohne dies zuvor mit den Eltern abzustimmen, sofern die Qualität der Bildungsleistungen gewährleistet bleibt.
Buchungs- und Zahlungsbedingungen für die Veranstaltung „Geburtstag“Veranstalter: Liga der Roboter GmbH1. Anmeldung und Reservierung der Veranstaltung1.1. Die Anmeldung und Reservierung eines Termins für die Veranstaltung erfolgt durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars auf der offiziellen Website
https://ligaderroboter.de/geburstag oder durch Kontaktaufnahme mit einem Manager des Veranstalters.
1.2. Die Wahl des Termins erfolgt im Rahmen der Registrierung zur Veranstaltung.
2. Kosten und Zahlungsmodalitäten2.1. Der Preis für die Veranstaltung beträgt 370 (dreihundertundsiebzig) Euro.
2.2. Die Zahlung ist bei Buchung des Veranstaltungstermins in voller Höhe zu leisten. Ohne Zahlung kann der Veranstalter den Termin nicht reservieren und die verbindliche Zuteilung des Datums nicht garantieren.
2.3. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, kann der Termin einem anderen Teilnehmer zugeteilt werden.
2.4. Mit der Zahlung bestätigt der Teilnehmer sein vollständiges Einverständnis mit den Bedingungen des auf der offiziellen Website veröffentlichten Vertragsangebots (AGB).
3. Teilnahmebedingungen3.1. Sämtliche erforderlichen Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Robotik-Sets, Laptops und didaktische Unterlagen) werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
3.2. Die Dekoration der Räumlichkeiten wird durch die Liga der Roboter GmbH übernommen und ist im Preis inbegriffen. Das Unternehmen sorgt zudem für die festliche Tischdekoration sowie die Bereitstellung sämtlicher notwendiger Bestecke.
3.3. Die Verpflegung (Speisen, Getränke, Kuchen, Snacks etc.) wird vom Auftraggeber eigenständig organisiert und am Veranstaltungstag bereitgestellt.
3.4. Die pädagogischen Einheiten werden von qualifizierten Lehrkräften der Liga der Roboter GmbH nach dem pädagogischen Konzept des Unternehmens durchgeführt.
4. Beendigung der Teilnahme4.1. Stornierungsbedingungen:
- Bei Stornierung bis spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung: Rückerstattung von 100 % der gezahlten Summe.
- Bei Stornierung zwischen 30 (dreißig) und 14 (vierzehn) Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung: Rückerstattung von 50 % der gezahlten Summe, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
- Bei Stornierung weniger als 14 (vierzehn) Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung: keine Rückerstattung.
4.2. Terminverschiebung:Eine einmalige Verlegung des Veranstaltungstermins oder eine Anrechnung des bereits gezahlten Betrags auf andere Leistungen des Unternehmens ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter möglich. Ein automatischer Anspruch auf Terminverschiebung besteht nicht.
5. Verhaltensregeln und Sicherheit5.1. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Verhaltensregeln einzuhalten, sorgfältig mit dem bereitgestellten Equipment umzugehen und anderen Teilnehmern der Veranstaltung mit Respekt zu begegnen (vgl. AGB § 8.3).
6. Foto- und Videoaufnahmen6.1. Im Rahmen der Veranstaltungen ist der Organisator berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen, um diese für die Veröffentlichung auf der offiziellen Website sowie in sozialen Netzwerken zu nutzen.
6.2. Eltern (gesetzliche Vertreter) haben das Recht, durch eine schriftliche Mitteilung der Verwendung von Bildaufnahmen ihres Kindes in den Materialien des Organisators zu widersprechen.
7. Wechsel der Lehrkräfte7.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Lehrkraft durch eine andere qualifizierte Fachkraft zu ersetzen, ohne dies vorab mit den Eltern abzustimmen, sofern die Qualität der Veranstaltung gewährleistet bleibt.